JGLP will strafrechtliche Lücke beim Schutz vorgeburtlicher Integrität schliessen

Auf die Initiative der JGLP CH hin hat Nationalrat Beat Flach (GLP/AG) eine Motion eingereicht, die darauf abzielt, eine strafrechtliche Lücke bei schweren Schädigungen zu schliessen, die einem Fötus durch Dritte zugefügt werden.

Post image

Bundesgerichtsurteil zeigt Lücke im Schutz vorgeburtlicher Integrität Ein kürzliches Urteil des Bundesgerichts (4A_648/2024) hat bestätigt, dass nach geltendem Schweizer Recht eine schwere Schädigung, die einem Kind vor der Geburt zugefügt wird, strafrechtlich nicht als Körperverletzung verfolgt werden kann, selbst wenn sich die Folgen nach der Geburt dauerhaft manifestieren. Für die JGLP CH zeigt diese Situation, dass der rechtliche Schutz der pränatalen Integrität unvollständig bleibt. Während das Zivilrecht eine Entschädigung ermöglicht, fehlt heute eine klare strafrechtliche Einordnung solcher Eingriffe. Loa Wild, Präsidentin der JGLP Schweiz, erklärt: „Dieses Urteil zeigt klar, dass unser Recht nicht immer mit der Realität Schritt hält. Wenn eine schwere Schädigung vor der Geburt zu lebenslangen Folgen führt, muss das Rechtssystem darauf kohärent reagieren. Genau hier setzen wir mit dieser Motion an.“

Die Motion soll sicherstellen, dass schwere Beeinträchtigungen der körperlichen oder psychischen Entwicklung eines Fötus strafrechtlich erfasst werden können, wenn die Verantwortung eines Dritten besteht und das Kind lebend geboren wird. Sie stellt das bestehende Gleichgewicht im Bereich der reproduktiven Rechte nicht in Frage, sondern zielt darauf ab, die körperliche Integrität gegenüber besonders schädigenden Verhaltensweisen besser zu schützen. Dies kann insbesondere im medizinischen und pharmazeutischen Kontext relevant sein, wo Entscheidungen oder Pflichtverletzungen während der Schwangerschaft langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes haben können. Eine klarere rechtliche Einordnung würde dazu beitragen, Verantwortlichkeiten transparenter zu machen und Sicherheits- sowie Qualitätsstandards weiter zu stärken.

Auch bei häuslicher Gewalt wird die Lücke sichtbar Die bestehende Lücke zeigt sich auch im Bereich häuslicher Gewalt. Wenn Gewalt gegen eine schwangere Person schwerwiegende Folgen für die Entwicklung des Fötus hat, kann das geltende Strafrecht das gesamte Ausmass des Schadens nicht immer angemessen abbilden. Die Motion soll dazu beitragen, solche Situationen besser zu erfassen und den Schutz besonders verletzlicher Personen zu stärken. Leonardo Gomez Mariaca, Vizepräsident der JGLP Schweiz, betont: « Dans le contexte de la violence domestique, il est essentiel de disposer d’un cadre juridique clair. Cette motion vise à prendre pleinement au sérieux ces situations particulièrement sensibles dans lesquelles le fœtus est blessé. »