Medienmitteilung

Jungparteien ergreifen Referendum zum Filmgesetz

Das neue Filmförderungsgesetz verletzt aus Sicht der Jungen Grünliberalen grundlegende liberale Werte, allen voran die Wirtschaftsfreiheit, die Chancengleichheit und den Wettbewerbsgeist. Deshalb hat die jglp zusammen mit andren Jungparteien das Referendum ergriffen.

Jungparteien ergreifen Referendum zum Filmgesetz

«Dieses Gesetz ist Protektionismus in Reinkultur und widerspricht diametral unseren liberalen Grundwerten», begründet Tobias Vögeli, Co-Präsident der Jungen Grünliberalen Schweiz (jglp), den Referendumsentscheid seiner Partei. Zusammen mit anderen Jungparteien will die jglp das als «Lex Netflix» bekanntgewordene Filmförderungsgesetz bekämpfen. Mit dem Gesetz führt das Parlament neben den bestehenden Film und Kulturförderungen eine ganze Reihe weitere Massnahmen zugunsten des Schweizer Film ein. Dazu gehört die Verpflichtung, dass alle Streaming-Anbieter gezwungen werden, mindestens 30 % ihres Angebots mit Filmen und Serien aus Europa zu alimentieren. Zusätzlich werden alle TV-Stationen, die ihren Sitz in der Schweiz haben oder ein Schweizer Werbefenster zeigen sowie alle Streaming-Anbieter in Zukunft mit einer Sondersteuer über 4 % ihres Bruttoumsatzes an das Bundesamt für Kultur belastet.

**Die «Lex Netflix» kommt einem Konsumzwang gleich ** Kultur sei auch aus Sicht der jglp wichtig und solle staatlich gefördert werden, erklärt Tobias Vögeli. Gleichzeitig sollen sich jedoch auch hier – ganz nach dem liberalen Wertekompass der jglp – diejenigen durchsetzen, die das innovativste und beste Produkt auf den Markt bringen würden. Genau dies werde mit der «Lex Netflix» jedoch verhindert, so Vögeli. Denn der Zwang, mindestens 30 % europäische Produktionen zeigen zu müssen, mindere nicht nur die Chancen von Kultur- und Filmschaffenden aus aufstrebenden Märkten ausserhalb Europas, sondern komme aus Konsumentensicht gar einem Konsumzwang gleich, so Vögeli weiter. Er weist darauf hin, dass ein solcher Zwang in der analogen Welt kaum vorstellbar wäre. «Offline käme es uns auch nie in den Sinn, Unternehmen vorzuschreiben, aus welchem Kontinent die Bestandteile ihres Angebots stammen müssen», meint Vögeli.

Die Konsumenten schauen in die Röhre – mehrfach

Vögeli betont weiter, dass die Konsumenten mit dem neuen Filmgesetz gleich mehrfach in die Röhre schauen würden. Zum einen sei da der faktisch Zwangskonsum, zum anderen finanzieren Herr und Frau Schweizer über bereits bestehende Abgaben und Steuern einen Grossteil der Film- und Medienförderung in der Schweiz. Es sei blauäugig, so Vögeli, zu denken, dass Fernsehsender und Streaming-Anbieter die durch das Parlament beschlossenen 4 % Sondersteuer nicht auf die Konsumenten abwälzen würden. Was das Parlament hier fordere, sei demnach nichts anderes als eine verdeckte Steuererhöhung zugunsten der Filmindustrie in unserem Land.

Medienförderung: Wie gewonnen, so zerronnen

Besonders grotesk findet Vögeli die vom Parlament eingeführte Sondersteuer im Zusammenhang mit der Medienförderung des Bundes. Denn wie erwähnt seien neben den grossen Streaming-Anbietern auch regionale Fernsehsender betroffen, die vom Staat über die Medienförderung unterstützt würden. Es sei ihm unbegreiflich, so Vögeli, wie das Parlament Medienunternehmen zuerst finanziell unterstützen könne, nur um anschliessend 4 % von dessen Umsatz zu Gunsten der Filmförderung wieder einzukassieren. Kultur und damit auch der Schweizerfilm, das betont Vögeli, seien wichtig und müssen gefördert werden. «Das Selbstverständnis der Kulturschaffenden, dass man sie bezahlen müsse, unabhängig, ob jemand an ihrer Arbeit Interesse hat oder nicht», meint Vögeli, das sei für ihn nicht nachzuvollziehen.