Migration und Asylpolitik
Üsi Schwiiz – für die Stärkung unserer Willensnation
Die Schweiz profitiert wirtschaftlich und kulturell Migrant:innen. Darum braucht es eine liberale Migrations- und Asylpolitik. Mit folgenden Massnahmen sollen mehr Menschen in der Schweiz Schutz finden, politische Rechte erhalten und am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.

FAIRE UND KLARE SPIELREGELN BEI DER EINBÜRGERUNG
Für Menschen, die sich einbürgern wollen, sollen in der ganzen Schweiz objektiv messbare, einheitliche und vereinfachte Kriterien gelten. Es sollen keine willkürlichen Beschlüsse oder subjektive Empfindungen über die Zugehörigkeit zur Schweiz entscheiden.
JUS NEXI - RECHT AUF STAATSBÜRGERSCHAFT
Kinder von eingewanderten Menschen, die in der Schweiz ihre Kindheit verbracht haben und die obligatorische Schule besucht haben, sollen das Recht auf eine Schweizer Staatsbürgerschaft haben.
OPERATION PAPYRUS FÜR MENSCHEN OHNE AUFENTHALTSBEWILLIGUNG
Menschen, die sich ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten, sollen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit erhalten, ihren Aufenthalt zu legalisieren.
JÄHRLICH MEHR HUMANITÄRE AUFNAHMEN DURCH DIE SCHWEIZ
Wir fordern, dass die Schweiz im Rahmen des UNHCR Resettlement-Programms eine höhere jährliche Anzahl Schutzbedürftiger aufnimmt und die globale Umsetzung des Resettlement-Programms fördert.
GESICHERTER AUFENTHALT FÜR VORLÄUFIG AUFGENOMMENE MENSCHEN
Der F‑Status (vorläufige Aufnahme) soll durch den Status «Schutzgewährung» ersetzt werden. Menschen, die trotz fehlendem Asylgrund nicht in ihre Heimat zurückkehren können, sollen analog zum B‑Status für eine längere Dauer einen gesicherten Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
BESCHÄFTIGUNGSPROJEKTE FÜR MENSCHEN IM ASYLVERFAHREN
Kanton und Gemeinde fördern Beschäftigungsprogramme und soziokulturelle Integrationsprogramme für Menschen im Asylverfahren, um eine schnelle Teilhabe im Arbeitsalltag zu ermöglichen und die Integration zu fördern.
GEMEINSAME EUROPÄISCHE ASYLPOLITIK
Die Schweiz soll sich als Vertragsstaat des Dublin-Abkommens vermehrt für eine faire Verteilung von schutzbedürftigen Menschen innerhalb Europas einsetzen. Dabei soll der Einsatz eines permanenten Umverteilungsmechanismus mittels Verteilschlüssel angestrebt werden.
ERLEICHTERTE STEUERUNG DER INTEGRATION IN DEN ARBEITSMARKT
Die Steuerung der EU/EFTA-Arbeitsmarktintegration soll erleichtert und Artikel 121a BV (Masseneinwanderung) entsprechend angepasst und der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.
OFFENERE ARBEITSMARKT KEINE HÖCHSTZAHLEN ODER KONTINGENTE
Die Möglichkeit für einen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt soll für alle Menschen offen stehen und nicht auf planwirtschaftlichen Zahlen festgeschrieben werden.
STREICHUNG DES INLÄNDERVORRANGS FÜR DRITTSTAATEN
Arbeitssuchende aus Drittstaaten sollen einen vereinfachten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erhalten. Die bürokratische Hürde des Inländervorrangs soll zugunsten eines offenen Arbeitsmarktes aufgehoben werden.
VEREINFACHTER ARBEITSMARKTZUGANG FÜR HOCHSCHULABSOLVENTEN
Personen aus Drittstaaten, die ein Studium an einer Schweizer Hochschule absolviert haben, sollen einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Dadurch profitiert die Gesellschaft und der Arbeitsmarkt von den zuvor investierten hohen Ausbildungskosten.